Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen kommen bei jeder Kursanmeldung zur Anwendung. Bestehen zusätzliche Zusammenarbeitsverträge, gelten den dort ergänzenden oder abweichend getroffenen Vereinbarungen
Teilnahmebedingungen
Grundsätzlich ist der Auftraggeber verantwortlich für die Durchführung einer angemessenen Beurteilung pro potenziellem Teilnehmenden für die Teilnahme an einem Kurs. Die minimalen Anforderungen sind in unseren Kursausschreibungen pro Kurs definiert.
Kursorganisation:
Aus organisatorischen Gründen behalten wir uns vor, Kurse zeitlich zu verschieben oder zusammenzulegen, den Durchführungsort zu ändern oder Kurse bei unvorhergesehenen Ereignissen wie Unfall, Brand, Unwetter etc. zu kürzen. Fällt eine Kursleitung aus, kann die Schulleitung einen Kursleiterwechsel vornehmen oder eine Stellvertretung einsetzen.
Kursplätze und Durchführung
Um unsere Kurse unter optimalen Bedingungen durchführen zu können, legen wir für jedes Lernangebot eine minimale und eine maximale Teilnehmerzahl fest. Die Kursplätze werden in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben unter Vorbehalt der rechtzeitigen Zahlung. Wir gehen davon aus, dass die in den Ausschreibungen genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Bei ungenügender Teilnehmerzahl wird der Kurs in der Regel nicht durchgeführt und das Kursgeld erlassen oder zurückerstattet.
Kursausschluss
Die Schulleitung behält sich vor, Teilnehmende aus einem Kurs begründet auszuschliessen. Bei einem Kursausschluss wird das Kursgeld nicht rückerstattet.
Zahlung des Kursgeldes
Die Preise verstehen sich inklusive Kursunterlagen, Account online Lernplattform, Ausweis in Kreditkartenformat, Ausbildungsbestätigung für den Betrieb und Spesen des Kursleiters. Die Kurskosten sind vor Kursbeginn zu begleichen, andernfalls werden die Ausweise zurückbehalten.
Abmeldung
Bei Abmeldung ohne Ersatz bis 16 Tage vor Kursbeginn sind 20% des Kursgeldes fällig. Bei Kursabmeldungen ohne Ersatz 15 – 10 Tage vor Kursbeginn sind 50 % des Kursgeldes fällig. Bei späterer Abmeldung ohne Ersatz, bei Nichterscheinen oder Fernbleiben sind 100% des Kursgeldes fällig. Wird durch Sie ein Ersatzkursteilnehmer organisiert, welcher die minimalen Anforderungen erfüllt, wird lediglich eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 40.- erhoben. Bei Absenzen während des Kurses besteht kein Anspruch auf Reduktion des Kursgeldes. Fehlende Kurstage können nach Absprache in Folgekursen kostenpflichtig nachgeholt werden.
Bildungsnachweis
Die Teilnehmenden erhalten einen Bildungsnachweis pro Kurs, wenn grundsätzlich die Mindestteilnahmedauer von 80% pro Kurs erfüllt wurde. Kurse, die einen Tag dauern, müssen für die Ausstellung eines Bildungsnachweises zu 100% besucht werden.
Dies entspricht auch den Richtlinien der asa für Kurse in den CZV-Bereichen.
Kursorte / Infrastruktur
Die Infrastruktur gewährleistet bezüglich Art, Anzahl und Ausstattung die Durchführung von Kursen für Erwachsene. Voraussetzungen dafür sind Unterrichtsräume von geeigneter Grösse, Tageslicht, einwandfreie Sicht bei künstlicher Beleuchtung, Belüftung, ergonomische Schreibgelegenheiten für alle Teilnehmenden. Geeignete Räume für Gruppenarbeiten und Schutz vor Umgebungslärm muss gewährleistet sein. Sollten die Gegebenheiten nicht den Anforderungen entsprechen, behält sich der zugeteilte Kursleiter das Recht vor, einen Kurs nicht zu beginnen oder abzubrechen. Es erfolgt keine Rückerstattung des Kursgeldes.
Versicherung
Als Kursanbieter verfügen wir über eine ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung und decken somit die Risiken im eigenen Ausbildungszentrum. Grobfahrlässigkeit oder Vorsatz durch Teilnehmende sind davon ausgeschlossen. Die Kursteilnehmenden sind verpflichtet, die auf dem Schulgelände geltenden Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften ebenso wie die dort geltenden Ordnungsbestimmungen einzuhalten. Für Diebstahl und Verlust von Gegenständen in unseren Ausbildungszentren übernehmen wir keine Haftung. Bei Kursen ist die Versicherung Sache des Kursteilnehmers, respektive des Arbeitgebers.
Programm- / Preisänderungen
Programm- und Preisänderungen sowie Änderungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben vorbehalten.
Kurse mit asa-Bestätigung
Für Kurse im Bereich Chauffeuren- Zulassungs- Verordnung sind wir als Kursanbieter an die folgenden zusätzlichen Richtlinien der asa gebunden. Mit der Anmeldung der Teilnehmenden benötigen wir mit dem Geburtsdatum zusätzlich die FAK-Nummer. Ohne diese Information kann keine asa- Bestätigung erstellt werden. Mutationen oder Ergänzungen von Teilnehmerdaten sowie die Nachlieferung der FAK-Nummer können nur bis spätestens am Kurstag erfolgen. Die maximale Gruppengrösse pro Kurs wird von der asa vorgeschrieben und darf in keinem Fall überschritten werden auch nicht durch zusätzliche Teilnehmende, die keine asa- Bestätigung benötigen.
Urheberrecht
Die Vervielfältigung der Kursunterlagen für nicht genehmigte Zwecke, die Weitergabe, Verwertung und Mitteilung ihres Inhaltes an Dritte ist nicht gestattet. Zuwiderhandlungen verpflichten zum Schadenersatz.
Gültigkeit
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben Gültigkeit für alle Kurse, die ab 01.01.2017 durchgeführt werden.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die übrige Wirksamkeit des Vertrages und dieser AGB.
Gerichtsstand
Bei Streitfällen findet das Schweizerische Recht Anwendung.
Gerichtsstand ist Solothurn
Prüfungsreglement Stapler
Anmeldung
Der Kandidat erhält nach der Anmeldung von der Ausbildungsstätte eine Anmeldebestätigung.
Staplerkategorien: S1 – S3 / R1 / R2 / R3 / R4 / R5
Ergänzungskurse / Stapler CH-Anerkennungskurse
Zu Ergänzungskurse werden nur Kandidaten zugelassen, die eine gültige SUVA auditiere Staplerausbildung vorweisen können. Minimum eine Kat. R
Zu Stapler CH-Anerkennungskurs (SUVA auditierte Staplerausweis) werden nur Kandidaten zugelassen, die eine ausländische- oder Innerbetriebs interne Staplerausbildung nachweisen können.
Kursdurchführung
Der Kandidat muss die Anforderungen in unserer Kursausschreibung erfüllen.
Stapler Grundkurs 4 Tage
Kandidaten, die keine oder zu wenig Fahrpraxis aufweisen, müssen den Stapler Grundkurs 4 Tage besuchen.
Während dieser Zeit wird der Kursteilnehmer gemäss EKAS – Richtlinie 6518 ausgebildet und für die dazugehörige Prüfung vorbereitet.
CH-Anerkennungskurs (SUVA auditierte Staplerausweis)
Für Kandidaten die einen Betriebsinternen- oder ausländischen Staplerausweis besitzen.
Wichtig: Von diesem Dokument benötigen wir eine Kopie.
Bei Nichtbestehen des CH-Anerkennungskurses wird der Kandidat nach Rücksprache mit dem Vorgesetzten in einen Staplerkurs 2 Tage eingefügt.
Staplerkurs 2 Tage
Kandidaten, die eine Anzahl von ca.100 Stunden Fahrpraxis Erfahrung haben, können den Staplerkurs 2 Tage besuchen.
Während dieser Zeit wird der Kursteilnehmer gemäss EKAS – Richtlinie 6518 ausgebildet und für die dazugehörige Prüfung vorbereitet.
Sonderregelungen
Jugendliche unter 18 Jahre, die eine Lehre absolvieren und die Staplerprüfung in der Bildungsverordnung enthalten ist, dürfen eine Staplerfahrerausbildung absolvieren.
Bei Personen mit körperlichen oder geistigen Einschränkungen ist ein Eignungsnachweis durch den Arbeitgeber- oder Hausarzt zu erbringen.
Prüfungen
Die Prüfung wird durch den Kursleiter der Ausbildungsstätte abgenommen.
Nach erfolgreichem Abschluss erhalten die Absolventen eine Ausbildungsbestätigung und sind berechtigt, Stapler gemäss abgelegten Prüfungen zu fahren.
Kriterien für eine bestandene Prüfung
Theorieprüfung
Die Theorieprüfung bei dem Grundkurs 4 Tage, Staplerkurs 2 Tage und CH-Anerkennungskurs, 20 Fragen Basis Modul, 20 Fragen R Module, R1-R5
Je nach Kursangebot kann Modul R2 durch Modul R3 oder Modul R4 Modul R5 ersetzt werden.
Die Theorieprüfung bei Modul Basis, R1 – R5 Kat. Beinhalten je 20 Fragen.
Die Prüfung gilt als bestanden, wenn 18 Fragen (90%) richtig beantwortet werden.
Die Theorieprüfung bei S Kat. beinhalten 30 Fragen. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn 27 Fragen (90%) richtig beantwortet werden.
Die Prüfung wird schriftlich absolviert.
Dazu ist Deutsch Kenntnis Niveau B1 Erforderlich.
Praktische Prüfung
Die praktische Prüfung wird auf den gebuchten Kategorien absolviert.
Die praktische Prüfung bei Ergänzungskurse, werden auf den gebuchten Kategorien absolviert.
Bei einem CH-Anerkennungskurs, werden nur die Kategorien geprüft, die auf dem Ausweis aufgeführt sind.
Folgende Einträge im Ausweis sind möglich:
- Kategorie S1 – S3 Schlepper Deichselstapler Kommissionierer
- Kategorie R1 Gegengewichtsstapler
- Kategorie R2 Quersitzstapler, Hochregalstapler und Vierwegestapler
- Kategorie R3 Seitenstapler
- Kategorie R4 Teleskopstapler
- Kategorie R5 Radlader
Die praktische Prüfung besteht aus der Übernahme des Fahrzeuges und einem Fahrparcour.
Im Fahrparcour werden bewertet:
Körperhaltung (z.B. Blickrichtung), Bedienung des Fahrzeuges, Richtige Abläufe beim Aufnehmen und Absetzen von Lasten,
Touchieren, Verschieben und Umwerfen von Hindernissen.
Leistungskomponente / Zeitmessung praktische Prüfungen
Richtzeiten: Dreifache Zeit des Kursleiters + 5min. zusätzlich
Kategorie R1 / R2 / R3 / R4 / R5
Eine Überschreitung der Richtzeiten WIRD das Nichtbestehen und Abbruch der Prüfungsfahrt zur Folge haben.
E-Learning
Der E-Learning Zugang wird entweder nach bestandener Prüfung oder innerhalb der Nachprüfungsfrist von 3 Mt. gelöscht.
Nachprüfung
Nicht bestandene Prüfungen können nicht am selben Tag wiederholt werden. Auf Aufpreis wird ein neuer Prüftermin vereinbart.
Theoretische Nachprüfung (schriftlich) ca. 1 – 1 ½ Stunde. Die Nachprüfung der Theorie muss innerhalb von 3 Mt. nachgeholt werden.
Zusätzliches Fahrtraining mit praktischer Prüfung (1 Tag pro Fahrzeugtyp). Die Nachprüfung für die Praxis muss innerhalb von 6 Mt. nachgeholt werden.
Wird eine Nachprüfung nicht während der vorgegebener Zeit wiederholt, muss der komplette Kurs neu besucht werden.
a1-ausbildung.ch GmbH

