Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen kommen bei jeder Kursanmeldung zur Anwendung. Bestehen zusätzliche Zusammenarbeitsverträge, gelten den dort ergänzenden oder abweichend getroffenen Vereinbarungen

 
 
Teilnahmebedingungen:                    

Grundsätzlich ist der Auftraggeber verantwortlich für die Durchführung einer angemessenen Beurteilung pro potenziellem Teilnehmenden für die Teilnahme an einem Kurs. Die minimalen Anforderungen sind in unseren Kursausschreibungen pro Kurs definiert.

 

Kursorganisation:                              

Aus organisatorischen Gründen behalten wir uns vor, Kurse zeitlich zu verschieben oder zusammenzulegen, den Durchführungsort zu ändern oder Kurse bei unvorhergesehenen Ereignissen wie Unfall, Brand, Unwetter etc. zu kürzen. Fällt eine Kursleitung aus, kann die Schulleitung einen Kursleiterwechsel vornehmen oder eine Stellvertretung einsetzen.

 

Kursplätze und Durchführung            

Um unsere Kurse unter optimalen Bedingungen durchführen zu können, legen wir für jedes Lernangebot eine minimale und eine maximale Teilnehmerzahl fest. Die Kursplätze werden in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben unter Vorbehalt der rechtzeitigen Zahlung. Wir gehen davon aus, dass die in den Ausschreibungen genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Bei ungenügender Teilnehmerzahl wird der Kurs in der Regel nicht durchgeführt und das Kursgeld erlassen oder zurückerstattet.

 

Kursausschluss:                                

Die Schulleitung behält sich vor, Teilnehmende aus einem Kurs begründet auszuschliessen. Bei einem Kursausschluss wird das Kursgeld nicht rückerstattet.

 

Zahlung des Kursgeldes                    

Die Preise verstehen sich inklusive Kursunterlagen, Account online Lernplattform, Ausweis in Kreditkartenformat, Ausbildungsbestätigung für den Betrieb und Spesen des Kursleiters. Die Kurskosten sind vor Kursbeginn zu begleichen, andernfalls werden die Ausweise zurückbehalten.

 

Abmeldung                                        

Bei Abmeldung ohne Ersatz bis 16 Tage vor Kursbeginn sind 20% des Kursgeldes fällig. Bei Kursabmeldungen ohne Ersatz 15 – 10 Tage vor Kursbeginn sind 50 % des Kursgeldes fällig. Bei späterer Abmeldung ohne Ersatz, bei Nichterscheinen oder Fernbleiben sind 100% des Kursgeldes fällig. Wird durch Sie ein Ersatzkursteilnehmer organisiert, welcher die minimalen Anforderungen erfüllt, wird lediglich eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 40.- erhoben. Bei Absenzen während des Kurses besteht kein Anspruch auf Reduktion des Kursgeldes. Fehlende Kurstage können nach Absprache in Folgekursen kostenpflichtig nachgeholt werden.

 

Bildungsnachweis:                             

Die Teilnehmenden erhalten einen Bildungsnachweis pro Kurs, wenn grundsätzlich die Mindestteilnahmedauer von 80% pro Kurs erfüllt wurde. Kurse, die einen Tag dauern, müssen für die Ausstellung eines Bildungsnachweises zu 100% besucht werden.

Dies entspricht auch den Richtlinien der asa für Kurse in den CZV-Bereichen.

 

Kursorte / Infrastruktur                      

Die Infrastruktur gewährleistet bezüglich Art, Anzahl und Ausstattung die Durchführung von Kursen für Erwachsene. Voraussetzungen dafür sind Unterrichtsräume von geeigneter Grösse, Tageslicht, einwandfreie Sicht bei künstlicher Beleuchtung, Belüftung, ergonomische Schreibgelegenheiten für alle Teilnehmenden. Geeignete Räume für Gruppenarbeiten und Schutz vor Umgebungslärm muss gewährleistet sein. Sollten die Gegebenheiten nicht den Anforderungen entsprechen, behält sich der zugeteilte Kursleiter das Recht vor, einen Kurs nicht zu beginnen oder abzubrechen. Es erfolgt keine Rückerstattung des Kursgeldes.

 

Versicherung                                     

Als Kursanbieter verfügen wir über eine ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung und decken somit die Risiken im eigenen Ausbildungszentrum. Grobfahrlässigkeit oder Vorsatz durch Teilnehmende sind davon ausgeschlossen. Die Kursteilnehmenden sind verpflichtet, die auf dem Schulgelände geltenden Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften ebenso wie die dort geltenden Ordnungsbestimmungen einzuhalten. Für Diebstahl und Verlust von Gegenständen in unseren Ausbildungszentren übernehmen wir keine Haftung.

 

Programm- / Preisänderungen          

Programm- und Preisänderungen sowie Änderungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben vorbehalten.

 

Kurse mit asa-Bestätigung                

Für Kurse im Bereich Chauffeuren- Zulassungs- Verordnung sind wir als Kursanbieter an die folgenden zusätzlichen Richtlinien der asa gebunden. Mit der Anmeldung der Teilnehmenden benötigen wir mit dem Geburtsdatum zusätzlich die FAK-Nummer. Ohne diese Information kann keine asa- Bestätigung erstellt werden. Mutationen oder Ergänzungen von Teilnehmerdaten sowie die Nachlieferung der FAK-Nummer können nur bis spätestens am Kurstag erfolgen. Die maximale Gruppengrösse pro Kurs wird von der asa vorgeschrieben und darf in keinem Fall überschritten werden auch nicht durch zusätzliche Teilnehmende, die keine asa- Bestätigung benötigen.

 

Urheberrecht:                                    

Die Vervielfältigung der Kursunterlagen für nicht genehmigte Zwecke, die Weitergabe, Verwertung und Mitteilung ihres Inhaltes an Dritte ist nicht gestattet. Zuwiderhandlungen verpflichten zum Schadenersatz.

 

Gültigkeit                                           

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben Gültigkeit für alle Kurse, die ab 01.01.2017 durchgeführt werden.

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die übrige Wirksamkeit des Vertrages und dieser AGB.

 

Gerichtsstand                                    

Bei Streitfällen findet das Schweizerische Recht Anwendung.

Gerichtsstand ist Solothurn

 

 

 

Prüfungsreglement Stapler

Anmeldung

Der Kandidat erhält nach der Anmeldung von der Ausbildungsstätte eine Anmeldebestätigung und auf Wunsch einen Account für die online Lernplattform. Staplerkategorien: S2 / R1 / R2 / R3 / R4

 

Ergänzungskurse / Upgrade Kurs

Zu Ergänzungskurse werden nur Kandidaten zugelassen, die eine gültige Staplerausbildung der vorweisen können.

Zu Upgrade Kurse werden nur Kandidaten zugelassen, die eine ausländische- oder betriebsinterne Staplerausbildung nachweisen können.

 

Kursdurchführung

Kursteilnehmer, die eine Anzahl von ca. 100 Stunden Fahrpraxis nachweisen können, werden

von der Kursleitung nach eingehender Prüfung (Praxis Eintrittstest) an den Intensivkurs zugelassen.

 

Bei Nichtbestehen der Eintrittsprüfung wird der Kandidat nach Rücksprache mit dem

Vorgesetzten in einen Grundkurs eingefügt.

 

Grundkurs 4 Tages-Kurs

Kandidaten, die keine oder zu wenig Fahrpraxis aufweisen, müssen den Grundkurs besuchen.

Während dieser Zeit wird der Kursteilnehmer gemäss EKAS – Richtlinie 6518 ausgebildet

und für die dazugehörige Prüfung vorbereitet.

 

Upgrade Kurs

Bei Nichtbestehen des Upgrade Kurses wird der Kandidat nach Rücksprache mit dem

Vorgesetzten in einen Intensivkurs 2 Tage eingefügt.

 

Intensivkurs 2 Tage

Kandidaten, die zu wenig Fahrpraxis aufweisen, müssen den Intensivkurs 2 Tage besuchen.

Während dieser Zeit wird der Kursteilnehmer gemäss EKAS – Richtlinie 6518 ausgebildet

und für die dazugehörige Prüfung vorbereitet.

 

Sonderregelungen

Jugendliche unter 18 Jahre, die im Lagerbereich eine Lehre absolvieren, dürfen eine Staplerfahrerausbildung absolvieren.

 

Bei Personen mit körperlichen oder geistigen Einschränkungen ist ein Eignungsnachweis durch

den Arbeits- oder Hausarzt zu erbringen.

 

Prüfungen

Die Prüfung wird durch den Kursleiter der Ausbildungsstätte abgenommen.

Nach erfolgreichem Abschluss erhalten die Absolventen eine Ausbildungsbestätigung und sind nun berechtigt, Stapler gemäss abgelegter Prüfungen zu fahren.

 

Kriterien für eine bestandene Prüfung

 

Theorieprüfung

Die Theorieprüfung bei Grundkurs 4 Tage, Intensivkurs 2 Tage und Upgrade Kurs beinhaltet 60 Fragen. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn 54 Fragen (90%) richtig beantwortet werden.

Die Theorieprüfung bei Deichselgerätekurs und Ergänzungskurse beinhalten 30 Fragen. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn 27 Fragen (90%) richtig beantwortet werden.

Die Prüfung wird schriftlich absolviert.

In Sonderfällen kann die Prüfung mündlich erfolgen.

 

Praktische Prüfung

 

Die praktische Prüfung GSK4T / SIK2T wird auf den Kategorien R1, R2 oder auf

beiden absolviert.

Die praktische Prüfung bei Ergänzungskurse SSER1T / TSER1T werden auf den Kategorien R3 oder R4 absolviert.

Bei Upgrade Kurs werden nur die Kategorien geprüft, die auf dem Ausweis aufgeführt sind.

 

Folgende Einträge im Ausweis sind möglich:

 

  • Kategorie R1 Gegengewichtsstapler
  • Kategorie R2 Quersitzstapler, Hochregalstapler und Vierwegestapler
  • Kategorie R3 Seitenstapler
  • Kategorie R4 Teleskopstapler

 

Die praktische Prüfung besteht aus der Inbetriebnahme oder Übernahme des Fahrzeuges, einem Fahrparcours und der Ausserbetriebsetzung. Im Fahrparcours werden bewertet:

 

  • Körperhaltung (z.B. Blickrichtung)
  • Bedienung des Fahrzeuges
  • Richtige Abläufe beim Aufnehmen und Absetzen von Lasten
  • Touchieren, Verschieben und Umwerfen von Hindernissen

 

Leistungskomponente / Zeitmessung

 

Richtzeiten: Dreifache Zeit des Kursleiters + 5min. zusätzlich

 

Kategorie R1 / R2 / R3 / R4

 

Eine wesentliche Überschreitung der Richtzeiten kann das Nichtbestehen der

Prüfung zur Folge haben.

 

Nachprüfung

Nicht bestandene Prüfungen können nicht am selben Tag wiederholt werden. Auf Aufpreis wird ein neuer Prüftermin vereinbart.

 

Rekurs Möglichkeiten

 

Bei Streitfällen kann der Kursteilnehmer innert 30 Tagen gegen das Prüfungsresultat Rekurs

einlegen. Der Rekurs wird durch die Geschäftsleitung bearbeitet.

 

Wird der Rekurs gutgeheissen, hat der Teilnehmer das Recht, die Prüfung bei einem anderen

Instruktor zu absolvieren

 

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